Allgemeine
Geschäftsbedingungen
double. Werbeagentur NF OG · Stand: April 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Die Agentur (double. Werbeagentur NF OG) erbringt ihre Dienstleistungen sowohl gegenüber Unternehmen als auch gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge mit der Agentur. Die Geltung anderweitiger Bedingungen wird ausdrücklich abgelehnt.
1.2 Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bindend. Bei Änderungen der Bedingungen teilt die Agentur diese dem Kundinnen und Kunden schriftlich mit und räumt ein Einspruchsrecht von 14 Tagen ein. Wird das Einspruchsrecht nicht wahrgenommen, gelten die neuen Bedingungen als akzeptiert.
1.3 Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
1.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung entspricht.
1.5 Leistungsvorschläge und Preisangaben der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Digitale Plattformen und Social-Media-Dienste
2.1 Die Agentur unterstützt die Kundinnen und Kunden bei der Verwaltung und Bewirtschaftung von Kampagnen auf verschiedenen digitalen Plattformen. Hierzu gehören insbesondere Facebook, Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube, Pinterest, Google Ads, Meta Ads sowie weitere Plattformen, die die Agentur im Einzelfall nutzt. Die genauen Plattformen und deren Umfang werden im konkreten Auftragsvertrag festgehalten.
2.2 Plattform-autonome Entscheidungen: Die Betreiberinnen und Betreiber dieser Plattformen können jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen, Inhalte, Anzeigen, Konten oder Kampagnen ganz oder teilweise entfernen, einschränken, pausieren oder deaktivieren, wenn diese gegen ihre Community Guidelines, Werberichtlinien oder sonstigen Vorgaben verstoßen oder von ihnen als problematisch erachtet werden. Die Agentur hat keinen Einfluss auf solche Maßnahmen und kann diese nicht verhindern.
2.3 Algorithmen und Reichweite: Jede Plattform nutzt Algorithmen, die bestimmen, wie und an wen Inhalte und Anzeigen ausgespielt werden. Diese Algorithmen unterliegen ständigen Änderungen und Optimierungen durch die Plattformbetreiberinnen und -betreiber. Eine bestimmte Reichweite, Engagement-Rate oder Leistung kann nicht garantiert werden, auch wenn die Agentur alle Best Practices befolgt.
2.4 Organische Reichweite: Für organische (unbezahlte) Reichweite und Engagement besteht grundsätzlich keine Gewährleistung. Die Agentur wird fachgerecht arbeiten und nachvollziehbare Strategien umsetzen; das Ergebnis hängt jedoch ausschließlich von den Plattformentscheidungen ab.
2.5 Anzeigenkonten und Sperrungen: Sollte ein Werbeanzeigenkonto durch die Plattform gesperrt, eingeschränkt oder gekündigt werden (beispielsweise aufgrund wiederholter Verstöße oder verdächtiger Aktivitäten), liegt dies außerhalb der Kontrolle und Verantwortung der Agentur. Die Agentur wird alle erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung unternehmen, kann aber nicht garantieren, dass dies erfolgreich ist.
2.6 Compliance der Kundinnen und Kunden: Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, sicherzustellen, dass alle bereitgestellten Materialien, Texte, Bilder und Videos den Richtlinien jeder einzelnen Plattform entsprechen. Dies umfasst Datenschutz, Wahrheit der Aussagen, Markenrechte, Urheberrechte und sonstige geltende Gesetze. Die Agentur prüft diese Compliance im Rahmen ihrer fachlichen Möglichkeiten, kann aber nicht alle Risiken ausschließen.
3. Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen
3.1 Die Agentur setzt bei ihrer kreativ-strategischen Arbeit verschiedene Künstliche-Intelligenz-(KI)-gestützte Werkzeuge und Systeme ein. Diese dienen als Hilfsmittel bei der Bildgenerierung, Texterstellung, Datenanalyse, Ideenfindung und sonstigen unterstützenden Aufgaben im Werkstatt-Charakter der Agenturarbeit.
3.2 Rolle der KI: KI-Werkzeuge sind Unterstützungsinstrumente. Die abschließenden kreativen Entscheidungen, die redaktionelle Kontrolle, die Qualitätskontrolle und die Verantwortung für alle finalen Liefergegenstände liegen vollständig und ausschließlich bei der Agentur und deren Team.
3.3 Transparenz auf Anfrage: Die Agentur gibt auf ausdrückliche Nachfrage der Kundinnen und Kunden Auskunft darüber, ob und in welchem Umfang KI-Werkzeuge bei einem konkreten Liefergegenstand eingesetzt wurden.
3.4 Urheberrechte und Eigentumsrechte: Für alle mit KI-Unterstützung erstellten Werke gelten die gleichen Regel wie für alle anderen Werke der Agentur (siehe Abschnitt 11 „Eigentums- und Urheberrecht"). Die Kundinnen und Kunden sind sich bewusst, dass KI-generierte Inhalte unter geltendem österreichischem Urheberrecht möglicherweise ein schwächeres oder fraglich bestehendes Schutzrecht genießen.
3.5 Haftungsbegrenzung: Die Agentur haftet nicht für zukünftige regulatorische oder gesetzliche Veränderungen, die die Verwendbarkeit, das Urheberrecht oder die Legalität von KI-generierten Inhalten betreffen. Sollte ein Werk aufgrund neuer Gesetze nicht mehr rechtlich zulässig sein, wird die Agentur nach Kräften an einer Lösung mitarbeiten; der Risiko liegt aber grundsätzlich beim Arbeitgeber.
3.6 KI-Verzicht: Sollten die Kundinnen und Kunden eine Nutzung von KI-Werkzeugen ausdrücklich untersagen wollen, muss dies schriftlich und vor Projektstart vereinbart werden. In solchen Fällen können zusätzliche Kosten entstehen, die die Agentur transparent mitteilt.
4. Konzept- und Ideenschutz
4.1 Pitch-Vereinbarung: Wenn die Agentur auf Anfrage hin ein Konzept oder eine Ideenpräsentation erarbeitet oder präsentiert – auch ohne dass zu diesem Zeitpunkt ein Vertrag abgeschlossen ist – entsteht dadurch ein sogenannter Pitching-Vertrag. Dies begründet zwischen den Parteien eine vertrauensvolle Beziehung, die gegenseitige Pflichten mit sich bringt.
4.2 Urheberrecht: Alle erarbeiteten Konzepte, Designs, Texte, Strategien und Kampagnenideen sind Werke im Sinne des österreichischen Urhebergesetzes. Diese unterliegen dem Urheberrecht, auch wenn sie in einer frühen Entwicklungsphase sind oder nicht in ihrer finalen Form präsentiert werden.
4.3 Ideen-Schutz: Ideen, die zwar ggf. nicht die volle Schutzfähigkeit des Urheberrechts erfüllen, sind dennoch geschützt als Bestandteil der Gesamtkonzeption. Eine einzelne Idee darf nicht isoliert entnommen und anderweitig verwendet werden.
4.4 Nutzungsverbot: Die Kundinnen und Kunden verpflichten sich, keine der präsentierten Ideen, Konzepte, Designs oder Strategien ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und – sofern nicht Auftrag erteilt wird – ohne entsprechende Vergütung zu nutzen, zu adaptieren, zu veröffentlichen oder Dritten übermitteln.
4.5 Ansprache Dritter: Sollten die Kundinnen und Kunden feststellen oder glauben, dass die in der Agentur präsentierten Ideen anderswo bereits bekannt oder verwendet werden, müssen sie dies der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach Präsentation schriftlich mitteilen. Danach gilt die Agentur als Originurheberin.
4.6 Entgelt für Ideennutzung: Nutzen die Kundinnen und Kunden präsentierte Ideen ohne Auftrag, schulden sie ein angemessenes Entgelt, das sich an der Branchenpraxis und dem Umfang der Nutzung orientiert. Über dieses Entgelt wird unter Rücksicht auf die Umstände verhandelt.
4.7 Auftragsübertragung: Ein Pitch ist nicht übertragbar. Werden Konzepte oder Ideen an Dritte weitergegeben, ohne dass die Agentur damit beauftragt wurde, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen.
5. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Auftragsvertrag oder der schriftlich bestätigten Auftragsbestätigung. Alles, was nicht explizit aufgeführt ist, gehört nicht zum Leistungsumfang und wird nicht kostenlos erbracht.
5.2 Innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs genießt die Agentur kreative Gestaltungsfreiheit. Diese wird nur durch den Auftragsbrief und die vereinbarten Projektgrenzen begrenzt.
5.3 Genehmigungsfristen: Die Kundinnen und Kunden haben 3 Werktage Zeit, um eingereichte Entwürfe, Texte oder Materialien zu prüfen und Feedback oder Genehmigung zu erteilen. Wird innerhalb dieser Frist keine schriftliche Reaktion übermittelt, gelten die Unterlagen als genehmigt.
5.4 Mitwirkungspflicht: Die Kundinnen und Kunden müssen erforderliche Informationen, Materialien, Zugriffe und Freigaben rechtzeitig bereitstellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Kundinnen- und Kunden-Mitwirkung verlängern entsprechend alle Deadlines.
5.5 Rechteclearing: Die Kundinnen und Kunden sind allein verantwortlich dafür, dass alle von ihnen bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Musik, Logos) frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass alle notwendigen Lizenzen vorliegen.
5.6 Freistellung: Die Kundinnen und Kunden stellen die Agentur frei gegen alle Ansprüche Dritter, die sich aus Verletzungen von Rechten (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte etc.) durch die von den Kundinnen und Kunden bereitgestellten Materialien ergeben.
6. Einbindung Dritter
6.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen spezialisierte Unterauftragnehmer (z.B. Fotografinnen und Fotografen, Videomacherinnen und Videomacher, Programmiererinnen und Programmierer, Oversetzerinnen und Übersetzer) einzusetzen.
6.2 Diese werden von der Agentur sorgfältig ausgewählt und müssen Qualitätsstandards erfüllen, die der Agentur entsprechen. Für deren Leistungen gilt dasselbe Qualitätsniveau wie für die Agentur selbst.
6.3 Die Kundinnen und Kunden sind sich bewusst, dass solche Dritten eingebunden sind. Dadurch entstehen für die Kundinnen und Kunden keine zusätzlichen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Unterauftragnehmern, sofern nicht ausdrücklich ein separater Vertrag mit diesen abgeschlossen wird.
7. Termine und Fristen
7.1 Terminangaben sind grundsätzlich unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden (z.B. durch die Worte „fester Termin" oder „bindlich").
7.2 Sollte sich abzeichnen, dass ein Termin nicht eingehalten werden kann, teilt die Agentur dies dem Kundinnen und Kunden unverzüglich mit und nennt einen neuen Termin.
7.3 Höhere Gewalt: Die Agentur ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, wenn dies durch Umstände außerhalb ihrer Kontrolle unmöglich gemacht wird, insbesondere durch Naturkatastrophen, Krisenzeiten, Pandemien, Cyberanschläge, Stromausfälle oder von der öffentlichen Hand verhängte Maßnahmen. In solchen Fällen teilt die Agentur dies mit und setzt den Termin angemessen nach.
7.4 Gnadenfrist: Sollte eine Frist überschritten werden, räumt die Agentur der Kundinnen und Kunden eine Gnadenfrist von 14 Tagen ein, um diese Überschreitung zu beheben oder die Leistung nachzuverrichten.
8. Vorzeitige Vertragsbeendigung
8.1 Kündigungsrechte der Agentur: Die Agentur kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung beenden, falls:
a) die Erbringung der Leistung objektiv unmöglich wird (Force Majeure, Leistungsunmöglichkeit),
b) die Kundinnen und Kunden eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben (z.B. Nichtbezahlung, trotz Mahnung),
c) sich herausstellt, dass die Kundinnen und Kunden nicht kreditwürdig sind oder Zahlungsausfallrisiken bestehen,
d) die Kundinnen und Kunden die Agentur missbrauchen oder Verhaltensweisen an den Tag legen, die der Agentur Schaden zufügen.
8.2 Kündigungsrechte der Kundinnen und Kunden: Die Kundinnen und Kunden können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich beenden, falls die Agentur eine wesentliche Leistungspflicht nicht erfüllt oder verletzt.
8.3 Folgen der Beendigung: Bei vorzeitiger Beendigung durch die Kundinnen und Kunden müssen diese alle bis dahin erbrachten Leistungen bezahlen, auch wenn sie nicht vollständig oder nicht finalisiert sind.
9. Vergütung
9.1 Die Vergütung wird pro erbrachte Leistung erhoben und ist sofort nach Lieferung der Leistung fällig.
9.2 Vorschusszahlungen: Für Aufträge mit einem geschätzten Gesamtwert von mehr als EUR 400 kann die Agentur eine Vorschusszahlung von bis zu 50% verlangen. Der Restbetrag wird nach Lieferung fällig.
9.3 Alle Gebühren sind Nettopreise und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt.) in Österreich.
9.4 Sollte keine verbindliche Gebührenvereinbarung getroffen werden, gilt ein marktgerechtes Honorar nach branchenüblichen Sätzen.
9.5 Nacharbeiten und zusätzliche Leistungen werden separat und zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Änderungswünsche, die über das ursprüngliche Briefing hinausgehen.
9.6 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreitungen von bis zu 15% ohne vorherige Absprache sind zulässig. Sollte sich abzeichnen, dass die Kosten um mehr als 15% überschritten werden, informiert die Agentur die Kundinnen und Kunden vorab.
9.7 Abgebrochene Projekte: Falls ein Projekt von den Kundinnen und Kunden unterbrochen oder beendet wird, besteht ein Anspruch auf Bezahlung aller bis dahin erbrachten Leistungen, einschließlich Planung, Recherche und konzeptioneller Arbeit.
10. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
10.1 Zahlungstermin: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, wird die Rechnung mit Rechnungseingang fällig und ist sofort und ohne Abzug zu bezahlen.
10.2 Verzugszinsen: Im Falle einer verspäteten Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz gemäß österreichischem Unternehmensgesetzbuch (Verzugsschadenersatz) erhoben.
10.3 Mahnkosten: Die Agentur kann für jede Mahnung pauschal EUR 15 als Mahnspesen geltend machen. Sollten tatsächlich höhere Kosten entstehen (z.B. Inkasso- oder Anwaltsgebühren), können diese zusätzlich berechnet werden.
10.4 Quittungsverzicht: Wird keine schriftliche Quittung verlangt, gilt die Rechnung als bezahlt, wenn der volle Betrag auf das von der Agentur angegebene Konto eingegangen ist.
10.5 Cross-Default: Sollten die Kundinnen und Kunden mit Zahlungen gegenüber der Agentur in Verzug geraten, verlieren alle zukünftigen Leistungen automatisch ihre Fälligkeit auf Abruf; die Agentur kann sofortige Zahlung fordern.
10.6 Zurückbehaltungsrecht: Die Agentur hat das Recht, Leistungen zurückzubehalten, bis ausstehende Rechnungen bezahlt sind. Dies gilt auch für zusätzliche gewünschte Leistungen.
10.7 Erfüllung und Eigentumsvorbehalt: Alle von der Agentur erstellten Werke (Designs, Texte, Kampagnenmaterialien, etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen Eigentum der Agentur (Eigentumsvorbehalt). Die Kundinnen und Kunden erhalten erst nach vollständiger Zahlung die vereinbarte Verfügungsgewalt gemäß den in Abschnitt 11 geregelten Nutzungsrechten.
11. Eigentums- und Urheberrecht
11.1 Alle erstellten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen im Eigentum der Agentur. Nach erfolgter Zahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf die Kundinnen und Kunden über.
11.2 Nutzungsrechte und Umfang: Die Kundinnen und Kunden erhalten das Recht, die Werke für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Wenn nicht anders vereinbart, ist dieses Recht auf das Gebiet der Republik Österreich beschränkt. Eine darüber hinausgehende territoriale oder mediale Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
11.3 Modifikationen: Änderungen oder Bearbeitungen der Werke sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
11.4 Erweiterte Nutzung: Nutzen die Kundinnen und Kunden die Werke in einem anderen Medium, für ein anderes Gebiet oder über den vereinbarten Zeitraum hinaus, schulden sie ein separate Vergütung für die erweiterte Nutzungslizenz. Dies wird vor Nutzung vereinbart.
11.5 Post-Contract Nutzungsgebühren: Nach Vertragsende gelten folgende Gebühren für die Fortsetzung der Nutzung eines Werkes ohne separaten Auftrag:
– 1. Jahr (ab Vertragsende): 100 % des ursprünglichen Gebührenumfangs
– 2. und 3. Jahr: 85 % des ursprünglichen Gebührenumfangs pro Jahr
– 4. Jahr: 30 % des ursprünglichen Gebührenumfangs
– Ab dem 5. Jahr: keine weiteren Gebühren
Diese Gebühren fallen an, wenn die Werke über den ursprünglichen Auftrag hinaus weiter verwendet werden.
11.6 Unbefugte Nutzung: Nutzen die Kundinnen und Kunden die Werke ohne Lizenz oder über den vereinbarten Rahmen hinaus, schulden sie das doppelte Honorar als Schadensersatz und Lizenzgebühr pro angebrochenem Jahr der unbefugten Nutzung.
11.7 Quellenangabe und Originalität: Sollten die Agentur bei der Erstellung Werke Dritter verwendet haben (Stock-Material, Schriften, Icons), werden diese Quellen genannt oder dokumentiert. Die Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, die Lizenzbestimmungen dieser Dritten einzuhalten.
12. Kennzeichnung und Referenz
12.1 Die Agentur darf sich auf allen von ihr erarbeiteten Materialien mit ihrem Namen, Logo oder einer Quellenangabe („Design: double. Werbeagentur" o.ä.) kennzeichnen. Dies gilt insbesondere für Webdesign-Projekte, Print-Materialien und digitale Kampagnen.
12.2 Die Kundinnen und Kunden akzeptieren diese Kennzeichnung und entfernen sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur.
12.3 Referenzrecht: Die Agentur behält sich das Recht vor, das Kundinnen- und Kundenschaftsverhältnis in ihrem Portfolio, auf ihrer Website, auf ihren Social-Media-Kanälen (Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn u.a.), in Präsentationen, Pitch-Materialien, PR-Mitteilungen sowie zur allgemeinen Geschäftsbeschreibung zu referenzieren. Die Kundinnen und Kunden können diesem Referenzrecht schriftlich widersprechen.
13. Gewährleistung
13.1 Mängelmeldung: Mängel oder Fehler an den Liefergegenstände müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich gegenüber der Agentur gerügt werden. Danach gelten die Werke als fehlerfrei angenommen.
13.2 Nacherfüllung: Die Agentur hat das Recht, Mängel durch Nachbesserung oder Neuerstellung zu beheben. Die Kundinnen und Kunden müssen der Agentur hierzu angemessene Fristen setzen (mindestens 10 Tage).
13.3 Verweigerung: Die Agentur kann eine Nachbesserung oder Neuerstellung ablehnen, wenn die Kosten hierzu in einem unangemessenen Verhältnis zum Schaden stehen.
13.4 Eigenverantwortung der Kundinnen und Kunden: Die Kundinnen und Kunden sind selbst dafür verantwortlich, dass die Werke rechtlich zulässig (z.B. Einhaltung von Datenschutz, Werberichtlinien, Markenrecht) verwendet werden. Die Agentur prüft dies im Rahmen ihrer Diligence, übernimmt aber keine volle Gewähr.
13.5 Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung.
13.6 Ausschluss von Vermutungsregeln: Die Vermutungsregel des § 924 ABGB (Annahme der Mangelhaftigkeit nach 6 Monaten) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14. Haftung
14.1 Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit: Die Haftung der Agentur sowie ihrer Gesellschafterinnen, Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer für Sach- und Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, ausgebliebene Einsparungen, Kundenverlust und Geschäftsunterbrechungen jeder Art.
14.2 Kampagnen-Performance: Die Agentur haftet in keinem Fall für die Ergebnisse und die Performance von Kampagnen, Werbemaßnahmen oder organischen Inhalten auf digitalen Plattformen, da diese von Algorithmen, Plattformentscheidungen und Marktbedingungen abhängen, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen.
14.3 Beweislast: Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist in jedem Fall von den Kundinnen und Kunden zu beweisen.
14.4 Warnpflicht und Mitverschulden: Hat die Agentur die Kundinnen und Kunden auf Risiken, rechtliche Bedenken oder mögliche Nachteile hingewiesen und handeln die Kundinnen und Kunden dennoch entgegen dieser Empfehlung, haftet die Agentur nicht für daraus entstehende Schäden. Gleiches gilt, wenn Kundinnen und Kunden Inhalte freigeben, die die Agentur zur Prüfung vorgelegt hat.
14.5 Haftung bei kundengeliefertem Material: Für Ansprüche Dritter, die auf vom Kunden bereitgestellten Materialien, Informationen oder Freigaben beruhen, haftet die Agentur nicht. Die Kundinnen und Kunden halten die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.
14.6 Haftungsobergrenze: Die Haftung der Agentur ist in jedem Fall auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags begrenzt, aus dem der Schaden entstanden ist.
14.7 Verjährung: Schadenersatzansprüche der Kundinnen und Kunden gegen die Agentur verjähren sechs Monate ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber drei Jahre ab dem schädigenden Ereignis.
14.8 Rechtskonformität der Inhalte: Die rechtliche Prüfung der von der Agentur erstellten Inhalte auf wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit obliegt den Kundinnen und Kunden. Die Agentur ist lediglich zu einer Grobprüfung im Rahmen ihrer fachlichen Möglichkeiten verpflichtet.
15. Datenschutz
15.1 Rechtliche Grundlage: Die Agentur verarbeitet Kundinnen- und Kundendaten und personenbezogene Informationen im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG).
15.2 Zweck der Datenverarbeitung: Kundinnen- und Kundendaten werden nur für die Erfüllung des Vertrags und zur direkten Kommunikation verarbeitet. Dies umfasst Kontaktdaten, Projektinformationen und Rechnungswesen.
15.3 Keine Weitergabe ohne Zustimmung: Die Agentur gibt Kundinnen- und Kundendaten nicht an Dritte weiter, außer soweit dies für die Auftragserfüllung erforderlich ist (z.B. an Unterauftragnehmer oder Zahlungsanbieter).
15.4 Marketing und Kommunikation: Die Agentur darf die Kundinnen und Kunden für Marketing-Zwecke kontaktieren. Diese Zustimmung kann durch den Kunden jederzeit widerrufen werden.
15.5 Newsletter und Werbung: Abmeldungen von Newsletters und Marketing-Mitteilungen sind jederzeit mit einem einfachen Klick möglich.
15.6 Datenschutzerklärung: Die detaillierte Datenschutzerklärung der Agentur findet sich unter datenschutz.html. Diese ist integrierender Bestandteil dieser AGB.
15.7 Kundinnen- und Kundendaten für Kampagnen: Sollten die Kundinnen und Kunden die Agentur mit personenbezogenen Daten Dritter (z.B. von E-Mail-Listen, Zielgruppen) beauftragen, sind sie allein dafür verantwortlich, dass diese Daten rechtmäßig erhoben wurden und dass alle notwendigen Zustimmungen nach DSGVO vorliegen.
16. Anwendbares Recht
16.1 Österreichisches Recht: Alle Verträge zwischen der Agentur und den Kundinnen und Kunden unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
16.2 Ausschluss des UN-Kaufrechts: Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
16.3 Kollisionsregeln: Die Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts werden nicht angewandt.
17. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
17.1 Gerichtsstand: Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen der Gerichtsbarkeit des Gerichts, das für die Agentur sachlich und örtlich zuständig ist (Landesgericht St. Pölten / Bezirksgericht Amstetten). Die Agentur ist berechtigt, auch am Sitz der Kundinnen und Kunden zu klagen.
17.2 Schlichtung: Die Agentur empfiehlt, Konflikte vor Einleitung eines Rechtsstreits durch gegenseitige schriftliche Verständigung beizulegen.
17.3 Geschlechtergerechte Sprache: In diesen Bedingungen sind alle Bezeichnungen und Funktionen geschlechtsunabhängig. Alle Begriffe (z.B. „Kundinnen und Kunden", „Geschäftsführerin und Geschäftsführer", „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter") umfassen alle Geschlechtsidentitäten gleichermaßen.
17.4 Änderungen und Ergänzungen: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
17.5 Stand: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab April 2026 und sind die aktuell gültige Fassung.
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Kontakt:
double. Werbeagentur NF OG
Waidhofner Straße 13
3333 Böhlerwerk
Österreich
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